Ulrich Brinkmann

Rechtsanwalt

    •    geb. 24.07.1960 in Bremen, verheiratet
    •    1979 Abitur in Bremen
    •    1980-1982 Studium Lehramt
    •    1982-1989 Studium Rechtswissenschaften
    •    1989 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
    •    1995 Zulassung beim
         Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen

 

 

 

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht
    Kaufrecht
    Mietrecht
    Werkvertragsrecht
    Arbeitsrecht und
    Kündigungsschutzverfahren    
    Reiserecht
    Inkassotätigkeit und
    Forderungseinzüge

Verkehrsrecht
    Verkehrordnungswidrigkeiten-
    recht
    Verkehrsunfallangelegenheiten
    Schadensregulierungen mit
    gegnerischen
    Haftpflichtversicherungen
    Verkehrsstrafrecht

 Allgemeines Strafrecht
 

Verkehrsrecht

Das von uns schwerpunktmässig bearbeitete Verkehrsrecht unterteilt sich im Wesentlichen in vier Bereiche:

Verkehrordnungswidrigkeitenrecht

Die Bekanntgabe der Einleitung von Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsmaßnahmen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Bußgeldstelle oder sonstige Strafverfolgungsbehörden sowie schließlich auch der Strafgerichte macht in der Regel die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich.

Gleiches gilt für die Zustellung von Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Anklageschriften oder Urteilen der Strafgerichte.

Um eine optimale Rechtsvertretung bzw. Verteidigung zu gewährleisten und insbesondere auch Rechtsnachteile durch die Versäumung von Rechtsmittelfristen zu vermeiden, ist grundsätzlich eine frühzeitige Beauftragung eines rechtlichen Vertreters oder zumindest eine anwaltliche Beratung ratsam.

Wir verteidigen Sie nicht nur bei allen Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen sondern vertreten Sie auch gegenüber dem Straßenverkehrsamt bei allen Fragen und Verfahren „rund um den Führerschein”.

Verkehrsunfallangelegenheiten

Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall  vewickelt wurden und nun nicht wissen, welche Rechte Ihnen zustehen,
führen für Sie sämtliche erforderliche Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und ggf. Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und machen Ihre Ansprüche geltend.

Schadensregulierungen mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen

Die Schadenabwicklung (oder Bearbeitung) überlassen wir nicht der Versicherung Ihres Unfallgegners. Wir bieten unseren Mandanten unser eigenes Schadenmanagement mit dem Anspruch, dass Sie nach dem Unfall so gestellt werden wie vor dem Unfall.

Die Mobilität wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger und damit auch das Verkehrsrecht. Es gehört zu den Rechtsgebieten, mit denen die meisten Menschen nahezu täglich konfrontiert sind. Ein Unfall, ob selbst verschuldet oder durch einen anderen Fahrzeugführer verursacht, kann schnell passieren.

Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Machen Sie daher von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis Ihr Verteidiger Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen konnte! Nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann die Beweissituation ausgewertet und die Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.

Wir beraten Sie gern und vertreten Sie in allen Verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Verkehrsstrafrecht

In erster Linie geht es bei dem Verkehrsstrafrecht um Verfahren wegen Körperverletzung in Unfallangelegenheiten mit dem Auto, dem Fahrrad etc., um Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall sowie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und  Nötigung.

Hier ist es wichtig, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, um eine optimal Verteidigung zu gewährleisten.

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst die Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB). Verfahren in diesem Bereich können beispielsweise Vorwürfe wegen Körperverletzung, Nötigung, Betrug, Raub, Erpressung, Urkundenfälschung oder Straßenverkehrsdelikte zum Gegenstand haben. Gerade auch in kleineren Strafsachen können Fehler gemacht werden, die später nur schwer wieder zu korrigieren sind.

Im sensiblen Bereich des Strafrechts ist es wichtig, sofort zu agieren. Um aber schnell und richtig agieren zu können, ist es erforderlich, die eigenen Rechte zu kennen und durchsetzen zu können.

Allgemeines Zivilrecht

Unsere Kanzlei unterstützt Sie im allgemeine Zivilrecht im wesentlichen bei Rechtsstreitigkeiten im:
Kaufrecht (beim Kauf eines mangelhaften PKW's)
Mietrecht (Kündigungen, Mieterhöhungen und Mietminderung bei Mängeln)
Werkvertragsrecht (bei sämtlichen Leistungen aller Handwerksbetrieben, Kfz-Werkstätten)
Arbeitsrecht (Abmahnungen, Kündigungen, ausbleibende Gehaltsforderungen etc.)
Reiserecht (Minderungen bei Reisemängeln, Entschädigungen bei Flugverspätungen)
Inkassotätigkeit und Forderungseinzüge

Der Forderungseinzug ist die Geltendmachung Ihrer Forderungen in einem automatisierten Mahnverfahren. Als nächster Schritt erfolgt auf dieser Grundlage die Durchsetzung von titulierten bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen in der Zwangsvollstreckung. Wir übernehmen für Sie die komplette Durchführung und Überwachung eines Forderungseinzugs.